Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Stand: November 2015

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über Waren und / oder Leistungen und gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen der Blaken GmbH und dem Kunden.

§ 2 Angebot

(1) Die vom Kunden abgegebene Bestellung (z. B. per Internet, E-Mail, Fax, Telefon, Brief) ist ein bindendes Angebot zum Vertragsschluss.

(2) Die Blaken GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail, Fax, Brief) anzunehmen.

§ 3 Widerrufsrecht von Verbrauchern, Widerrufsfolgen

(1) In Fällen der Bestellung von Neuware gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

Besonderer Hinweis: Das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge gilt gemäß § 312 d Absatz 1 Nr. 1 BGB nicht für Waren, die nach individuellen Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere gesetzliche Haftung aufgrund von Qualitätsmängeln bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise sind der Produktbeschreibung oder dem Angebot zu entnehmen. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig, sofern sich aus dem Bestellvorgang, den Lieferdokumenten, der Rechnung oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Zölle und Steuern für Lieferungen sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen und nicht im Kaufpreis oder in den Versandkosten enthalten.

(2) Der Kaufpreis ist im Voraus zu entrichten. Für die Bezahlung kann der Kunde aus den folgenden Optionen wählen:
  • Vorabüberweisung auf das Bankkonto der Blaken GmbH
  • MasterCard, Visa oder American Express, wobei die Belastung des Kreditkartenkontos bei Bestellabschluss erfolgt
  • Vorabüberweisung auf das PayPal-Konto der Blaken GmbH
Die Bearbeitung des Kundenauftrages beginnt mit Zahlung des in der Auftragsbestätigung angegebenen Bestellwertes bzw. bei Personalisierungsauftrag mit dem Eingang der Ware bei der Blaken GmbH und der Zahlung des Bestellwertes.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Blaken GmbH schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung – Lieferzeit

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Blaken GmbH. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Lieferung an die von diesem angegebene Adresse, ohne dass dies auf den Erfüllungsort Einfluss hätte (Schickschuld). Geht die Ware in diesem Fall auf dem Transportweg verloren oder wird beschädigt, geht dieses Risiko zu Lasten des Kunden, wenn die Blaken GmbH die Ware an einen ordnungsgemäß ausgewähltes Transportunternhmen übergeben hat.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Blaken GmbH berechtigt, den der Blaken GmbH insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Dies gilt auch, sofern als Folge eines von der Blaken GmbH zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6) Die Blaken GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der Blaken GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist der Blaken GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der Blaken GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von der Blaken GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Blaken GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von der Blaken GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Die Blaken GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von der Blaken GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von der Blaken GmbH für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Übrigen haftet die Blaken GmbH nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung sind ausgeschlossen.

(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware der Blaken GmbH schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist an die Blaken GmbH. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

(2) Mängelansprüche von Kaufleuten setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere hat die schriftliche Anzeige abweichend von Absatz (1) unverzüglich zu erfolgen.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Blaken GmbH nach ihrer Wahl zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung berechtigt. Die Blaken GmbH trägt alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde oder die neue mangelfreie Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort geliefert werden soll. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Besonderer Hinweis: Die Blaken GmbH ist sehr darum bemüht, die Farbe der auf der Homepage, in Auftragsbestätigungen und Designbeispielen dargestellten Produkte so realistisch wie möglich darzustellen. Die Farben, die Sie sehen, hängen jedoch stark von verwendetem Bildschirm und dessen Einstellung ab. Abweichungen der abgebildeten Produkte vom Originalfarbton sind technisch bedingt (z. B. bei Notebooks oder unterschiedlicher Monitor- bzw. Grafikkarten-Qualität) und gelten daher nicht als Mangel. Die Blaken GmbH ist bei der Herstellung sehr darum bemüht, jeden Farbton so exakt wie möglich zu treffen: Das ist durch die individuelle Handarbeit jedoch nicht immer vollständig umsetzbar. Für diese Abweichungen übernimmt die Blaken GmbH keine Gewährleistung.

(4) Die Blaken GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Blaken GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Die Blaken GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung der Blaken GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verjährungsfrist für Schadensersatz

(1) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr.

(2) Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. (1) geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Blaken GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
  • Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
  • Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sie gelten ferner nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB.
(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

(5) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Blaken GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Blaken GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Blaken GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Blaken GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde der Blaken GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Blaken GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den diesem entstandenen Ausfall.

§ 10 Speichern persönlicher Daten - Einwilligung, Datenschutz

(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Vertrages und deren Abwicklung sowie danach zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung von der Blaken GmbH oder einem von ihr beauftragen Dritten gespeichert werden dürfen. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet.

(2) Die Blaken GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die gespeicherten Daten nur zu eigenen und zu Zwecke der Auftragsabwicklung zu nutzen. Bei der Bestellung von Waren geben wir Ihre Daten zum Zweck der Zusendung an das Versandunternehmen weiter, sofern dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Dies erfolgt jedoch nur im dafür erforderlichen Umfang. Darüber hinaus ist es der Blaken GmbH nicht erlaubt, die Daten an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, außer wenn hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Adress- und Bestelldaten werden für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet.

Besonderer Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an die Blaken GmbH, Schwitter Dorfstraße 15, 58708 Menden oder durch eine E-Mail an widersprechen. Ausgenommen sind hiervon die zur Abwicklung Ihrer Bestellung notwendigen Daten. Außer zur Abwicklung Ihrer Bestellung werden Ihre Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr verwendet.

§ 11 Gerichtsstand

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Geschäftssitz von der Blaken GmbH der Gerichtsstand. Die Blaken GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Geschäftssitz ist Menden (Sauerland).



Blaken ist ein unabhängiges Unternehmen und ist in keiner Weise mit der Rolex S.A. oder anderen Uhrenherstellern verbunden und auch nicht von diesen lizenziert.
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